Montag, September 28th, 2009 | Autor: admin

Verbraucher, die eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe nutzen, haben zur Zeit keine Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Der einfache Grund hierfür ist mangelnder Wettbewerb auf dem Heizstrommarkt.

Bei Heizstromkunden werden in der Regel zwei unterschiedliche Tarife berechnet. Am Tag greift der Hochtarif (HT). Nachts wird hingegen nach dem Niedertarif abgerechnet (NT). Die Nachtspeicherheizung, die sich Nachts auflädt, verbraucht also den günstigeren Nachtstrom.

Die entsprechenden Heizstromtarife, werden fast nur von den örtlichen Grundversorgern angeboten. In der Regel sind diese Tarife günstiger als Tagestarife von überregionalen Anbietern. Jedoch gab es in der Vergangenheit immer wieder Meldungen von enormen Preierhöhungen in diesem Bereich. Die betroffenen Endkunden können den Preiserhöhungen nicht durch einen Anbieterwechsel entgegen wirken.

Ein Gutachten, das im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellt wurde, zeigt dass der Wettbewerb auf dem Heizstrommarkt praktisch nicht vorhanden ist. Als Gründe hierfür werden unattraktive Gewinmargen sowie ein großer bürokratischer Aufwand bei der Kommunikation mit den jeweiligen Netzbetreibern gennant. Im Gutachten wird auch ersichtlich, dass eine Vereinfachung des Zugangs für neue Stromanbieter in den Heizstrommakrt mit hohen Kosten für die Netzbetreiber verbunden ist. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die Nutzungsentgelte aus, weshalb der Bundesnetzagentur empfolen wird, von Maßnahmen zur Prozessvereinfachung abzusehen.

Verbraucher haben währenddessen keine andere Wahl, als auf das Bundeskartellamt zu hoffen, das in der letzten Woche ein Missbrauchsverfahren gegen Heizstrom-Anbieter angekündigt hat.

Kategorie: Allgemein
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